Als Hersteller von
Licht-
systemen sind wir gesetz-
lich verpflichtet diese nach DIN
V 4113-3 für das
Schweißen von tragenden Aluminiumbauteilen und
nach DIN
18800-7 für das Schweißen von tragenden
Stahlbauteilen zu fertigen.
Herstellerqualifikationen
werden von anerkannten
Prüfstellen (z. B. TÜV Süd,
TÜV Rheinland LGA) nach
umfassender Prüfung
des Unternehmens für
höchstens 3 Jahre ge-
nehmigt.
Geprüft werden:
•
Schweißaufsichtsperson
•
Zertifizierung der
Schweißpersonen
•
Betriebstechnik und
-abläufe
•
Nachvollziehbarkeit der
eingesetzten Materialien
und Bauprodukte
Ihr
Anspruch auf unsere
Eignungsnachweise:
•
Zu Ihrer rechtlichen
Absicherung bei Sturm-
schäden, Personen-
schäden, Versiche-
rungsschäden.
•
Für Prüfstellen wie
Bauämter, Prüfstatiker,
bei Rechtsstreitigkeiten.