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Gehen Sie auf Nummer SICHER...

   
 

Als Hersteller von Licht-
systemen sind wir gesetz-
lich verpflichtet diese nach
DIN V 4113-3 für das
Schweißen von tragenden Aluminiumbauteilen und
nach DIN 18800-7 für das Schweißen von tragenden
Stahlbauteilen zu fertigen.
Herstellerqualifikationen
werden von anerkannten
Prüfstellen (z. B. TÜV Süd,
TÜV Rheinland LGA) nach
umfassender Prüfung
des Unternehmens für
höchstens 3 Jahre ge-
nehmigt.

 
Geprüft werden:
Schweißaufsichtsperson

Zertifizierung der
Schweißpersonen

Betriebstechnik und
-abläufe

Nachvollziehbarkeit der
eingesetzten Materialien
und Bauprodukte
   
Ihr Anspruch auf unsere
Eignungsnachweise:
Zu Ihrer rechtlichen
Absicherung bei Sturm-
schäden, Personen-
schäden, Versiche-
rungsschäden.
Für Prüfstellen wie
Bauämter, Prüfstatiker,
bei Rechtsstreitigkeiten.
 

...NIEMALS OHNE HERSTELLERQUALIFIKATION!